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Beerdigungseintrag für Sebold Bumüller, der aus Hunger einen Mordversuch begangen hatte, sich wegen großer Schwachheit jedoch nicht dafür verantworten musste

Großsachsenheim, 15./25. Februar 1637

Den 15. Februarii anno 1637
wardt begraben Sebold Buomüller, Jacob Buomüllers seligen
Sohn,1 seines Alters 18 Jahr, welcher ettlich Wochen zuvor
aus grossem Hunger ein Bettel-Maydtlein in sein Haus
gebracht, sich underwunden, selbiges zu tödten und zu essen.
Wie er ihme dann schon einen Rüss mit einer Rebhapen2 in
in den Hals gegeben, dieweil er aber in dem Rüss der Gurgel
verfählt und daz Maydlein ein lautten Schrey gethan, ist es
von einer Frauwen, Barbara, Jacob Weckhers seligen Wüttiben alhie,
errettet und bey dem Leben erhalten, der Knab auch drüber,
weil er ohnedas halben todt war und seinen grossen Hunger
praetendirt,3 nicht weitters angefochten worden. So ich, Pfarrer,
ad rei memoriam4 hie in disem Buch einverleiben wollen. Actum
ut supra.5


1 Sebold Bumüllers Eltern und mehrere Geschwister waren zuvor in den Jahren 1635/36 verstorben.

2 Rebmesser.

3 Lat. = entgegenhielt.

4 Lat. = zur Erinnerung an die Sache.

5 Lat. = geschehen wie oben.

Quelle Kirchenbuch Großsachsenheim, Mischbuch 1564–1696.
Original Landeskirchliches Archiv Stuttgart, online bei Archion: https://www.archion.de/de/viewer/?no_cache=1&type=churchRegister&uid=79995