Loading...

Regierung von Baden-Durlach an Amt Frauenalb 1622

Die Regierung in Durlach1 fordert den Amtmann zu Frauenalb2 auf, bei den Gemeinden die Anzahl der Getöteten und Verwundeten sowie die Verluste an Gebäuden, Vieh, Geld, Getreide, Wein und sonstiger Fahrnis3 zu erfragen und deren Wert zu schätzen, damit beim Kaiser und andernorts auf Schadensersatz geklagt werden könne.

Durlach, 17./27. Juli 1622 (Ausfertigung)

Es solle der Gemeins Amptman zu Frawenalb mit Belieben
Eberstein4 durch seine Ambtsschultheißen ohneingesteltt erkundigen
und beschreiben laßen, wie viel in jedem Dorff seines Ampts ahn
Menschen getödtet oder verwundet, weliche Kürchen spolirt5, wie-
viel Heüßer, Scheyren oder Ställ verbrandt, wieviel Pferdt, Kühe
und ander Vieh und an Geltt, Silber, Frucht, Wein, auch ander fahr-
ende Haab jedem durch daß durchzihende Volckh hinwegkommen
und dabey wie hoch ein jeder seinen Schaden den Sachen gemeß
anschlage und solches fürderlich6 zur Geheimen Cantzley verschaffen,
sich deßen bey der Kayserlichen Mayestät und andern Ortten bey gehöriger
Clag fürzulegen. Actum7 Carlspurg8, den 17ten Julii anno 1622.

Heinrich zu Riedpurg9
Heinrich von Storschedell10
Johan Peter Breitenacker


1 Durlach, Stadt Karlsruhe KA.

2 Kloster Frauenalb, Gemarkung Schielberg, Gemeinde Marxzell KA.

3 Bewegliches Vermögen, transportierfähige Güter.

4 Die Grafen von Eberstein übten gemeinsam mit der Markgrafschaft Baden die Schirmherrschaft über das Kloster Frauenalb und seine Besitzungen aus.

5 Bedeutung: „spolirt“ = geplündert.

6 Bedeutung: „fürderlich“ = Fortgang bewirkend.

7 Lat. = gegeben; hier: aufgesetzt, verfasst (anschließend i.d.R. Ort, Datum).

8 Das Schloss Karlsburg in Durlach, Stadt Karlsruhe KA, war 1565–1718 markgräfliche Residenz.

9 von Rüppurr.

10 von Starschedel.

Quelle Generallandesarchiv Karlsruhe 88/437
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.