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Kloster Maulbronn an Herzog von Württemberg 1630

Abt Christoph Schaller1, Großkeller2 Weiprecht Eg(o)s3 und Lizenziat Johann Jakob Bab(e)4 legen als neue Herren bzw. Verwalter des Klosters Maulbronn5 in einem Schreiben an den Herzog-Administrator Ludwig Friedrich von Württemberg6 erneut Protest ein gegen die ihrer Meinung nach dem kaiserlichen Restitutionsedikt zuwiderlaufende Beschlagnahme des Neuland- und Weinzehnten in Roßwag7 und anderen Klosterdörfern. Besonders wird beklagt, dass es in diesem Zusammenhang auch zu Gewalttätigkeiten gegenüber den Klosterbewohnern gekommen sei. Die Aussteller erbitten die Rückerstattung des unrechtmäßig entwendeten Weines oder zumindest dessen Übergabe in „unparteiische Hände“ bis zur rechtsverbindlichen Schlichtung des Streits.

Maulbronn, 26. September/6. Oktober 1630 (Abschrift)

Gnediger Fürst und Herr. Es haben hochermeltt Euer fürstliche Gnaden
sich sonder Zweifel gnädig wohl zu endtsinnen, was nechst ver-
wichner Tagen an dieselbige weegen ihres Stritts über das
Gottshaus Maulbronn praetendirter8 landtsfürstlicher Obrig-
kaitt und dahero zue Roßwaagen und anderen Orthen er-
hebenden Noval9 von uns alls selbigen Gottshaus Admini-
stratorn und bevohlmächtigtten Commissarien10 underthö-
nig schrifftlich angebracht worden und benebens uß bey-
gelegtter Abschrifft in Gnaden unschwer zue vernemmen, was
derentweegen an dero Ober- und Undervögtt auch Burger-
maistern zue Vayhingen11 solches Suochens halb überschickht12
worden. Seind demnach in tröstlicher Hoffnung gestanden,
es würde uns ein fürderliche13 gnädige Antwortt widerfah-
ren und uf das Wenigste khein Gewaltt gebraucht, sonder
begerttermassen Stillstand gehaltten werden. Deme
aber zuewider haben ermeltte Ober- und Undervögtt
über alles unser und des Gottshaus Underthanen gethanes
Protestirn und billiche Anerbüettung14 denn von den unse-
rigen abgelessnen Wein mitt gewehrtter und gewaltthätiger
Hand von des Gottshaus Grund und Boden erhebtt und
abgefüert. Wann nun solche Gewalttthat in allweeg
denn Rechten auch dero von Kayßerlicher Mayestät erthailtter al-
lergnedigsten Commission15 und Arrest zuewider gehet
und wir wohl ermessen, das von Euer fürstlichen Gnaden solches nitt an-
bevohlen worden, ist und gelangtt an dieselbe unser un-
derthänig rechtliches Begeren, die geruwen die fürder-
liche Anordnung zuethun, damitt solcher gewaltthätig
Weis abgefüertte Wein uns widerumb oder aber uf das
Wenigst zue unpartheyischen Handen bis zue Richtigmach-
ung des Haubttstritts der landtsfürstlichen Obrigkhaitt
gelegtt werde. Datum Maulbronn, den 6. Octobris
anno 1630.

Frater16 Christoff Schaller
Frater Weiprecht Egs, Großkeller
Johann Jakob Bab, Licentiat17

Copia Schreibens an
Herrn Ludwig Friderich Her-
zogen zue Württemberg, Vor-
mund und Administratorn

von denn Inhabern des Closters
Maulbronn abgangen.


1 Schaller, Christoph, 1630–1632 und 1634–1642 Abt des Klosters Maulbronn <http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Schaller,_Christophhttp://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Schaller,_Christoph> (28.02.2023).

2 Oberkellermeister und (Mit-)Verwalter eines Klosters.

3 Eg(o)s, Weiprecht, 1630 Großkeller des Klosters Maulbronn.

4 Bab(e), Johann Jakob, 1630 Lizenziat des Klosters Maulbronn.

5 Stadt Maulbronn PF.

6 Württemberg, Ludwig Friedrich Herzog von <https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Friedrich_(W%C3%BCrttemberg-M%C3%B6mpelgard)> (28.02.223).

7 Roßwag, Stadt Vaihingen an der Enz LB.

8 Bedeutung: „praetendiren“ = etwas beanspruchen, auf etwas Anspruch erheben.

9 Steuerabgabe für neugerodetes Land, das normalerweise nicht der Kirche, sondern dem Grund- bzw. Landesherrn zustand.

10 Bedeutung: „Administratorn und bevohlmächtigtten Commissarien“ = Verwalter und bevollmächtigte Vertreter im Amt.

11    Stadt Vaihingen an der Enz LB.

12 Bedeutung: „solches Suochens halb überschickht“ = im Zusammenhang mit diesem Ersuchen zugestellt/verschickt.

13 Bedeutung: „fürderlich“ = unterstützend, eine Sache vorwärts bringend (befördernd).

14 Bedeutung: „billiche Anerbüettung“ = rechtmäßiges Anliegen, dem Gesetz entsprechendes Gebot.

15 Bedeutung: „Commission“ = Auftrag, Vollmacht.

16 Lat. = Bruder; hier: Ordensbruder.

17 Akademischer Grad mit Befugnis zur Abhaltung von Vorlesungen an der Universität; im heutigen Sinne: Dozent.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 66 Bü 20
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.