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Der Landgraben bei Ölbronn

Etwa 115 m nach dem Übergang über die Gemarkungsgrenze zu Ölbronn biegt…

Etwa 115 m nach dem Übergang über die Gemarkungsgrenze zu Ölbronn biegt der Landgraben in einem 90°-Winkel nach Südwesten und verläuft nun etwa 570 m entlang der Gemarkungsgrenze Ölbronn-Dürrn, die hier wieder der Grenze Württembergs entspricht. Etwa in der Mitte dieses Abschnitts ist der Landgraben auf einer Strecke von ca. 60 m durch einen jüngeren Steinbruch sowie den zugehörigen, tief eingeschnittenen Fuhrweg gestört. Sein westliches Ende markiert eine fast quadratische Schanze von etwa 30 m Seitenlänge.1 Von der Nordecke der Schanze führt ein Graben nach Nordwesten hinab in Richtung Ölbronn und endet am Waldrand.

Über die Beschwerde Herzog Friedrichs über den im Sommer 1622 dort nicht erfolgten Ausbau durch die Cannstatter Fröner sind wir unterrichtet, dass bei Ölbronn – zumindest im Spätjahr – 1622 am Landgraben gearbeitet wurde2.

Die Befestigungen auf dem Eichelberg wurden 1624 als allbereits aufgeworfen beschrieben und sollten im Rahmen der Schließung der Lücke zwischen Sternenfels und Heuchelberg ertüchtigt werden (siehe oben). In diesem Zusammenhang war auch der Bau von Redouten eingeplant – die hier erhaltene Schanze geht also möglicherweise auf dieses Projekt zurück. Von der Nordecke der Schanze führt ein Hohlweg nach Nordwesten hinab in Richtung Ölbronn, der nach Kieser Nr. 95 Teil des Landgrabens war und am Waldrand endet.

Sein weiterer Verlauf ist bisher leider nur unzureichend zu rekonstruieren, da weder eindeutige Spuren im Gelände zu erkennen sind noch Kieser den Landgraben angibt. Lediglich aus der schriftlichen Überlieferung ist bekannt, dass der erst wieder ab der Knittlinger Steige verfolgbare Landgraben mit dem bei Ölbronn endenden, südlichen Abschnitt verbunden war. So beschreibt Ingenieur Löscher in einem Schreiben an den Herzog im Juli 1624 den Verlauf des Landgrabens, der, […] von dannen durch den Eichelberg hinauf zwischen deß Closters Maulbrun Weyer hindurch, auf daz Gebürg und biß ahn Sternfels heran führte.3 Diese Darstellung legt nahe, dass der Landgraben von Ölbronn in nordöstliche Richtung, das Salzachtal sperrend, vorbei am Aalkistensee oder dem ehemaligen Elfinger See, die beide Klosterweiher waren, hinauf auf den Buchwald führte. Vielleicht folgte er der südwestlich des Sees beginnenden Gemarkungsgrenze zu Maulbronn, später zu Knittlingen, bis auf daz Gebürg4. Einen weiteren Hinweis gibt der Bericht Georg Friedrich Löschers vom 13. September 1624, als er die geplante, jedoch nicht verwirklichte Landgrabenerweiterung zur Einbindung von Knittlingen, Oberderdingen usw. beschreibt5. So wurde eine Linie ausgemessen, die von der Knittlinger Grenz bis an den Schillingswald und von dort zum Elfinger See, wo er offenbar an den bestehenden Landgraben anschließen sollte, verlaufen sollte. Um Ölbronn mit einzubeziehen, schlug der Ingenieur stattdessen eine Lininenführung vom Eck des Schillings Waldts gerade zur Lerchenmühle auf Ölbronn zu.und biß ahn den allbereits aufgeworfenen Landgraben, also offenbar die erhaltenen Reste am Eichelberg.6


1 Eine zweite Redoute soll sich im Bereich des Steinbruchs befunden haben. Dies legt eine.undatierte Eintragung einer zweiten „Chartaque“ in einer Topographischen Karte nahe, die sich in der Ortsakte „Ölbronn“ der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg, Dienststelle Karlsruhe, befindet. Dem widerspricht jedoch Königliches statistisch-topographisches Bureau (Hg.), Maulbronn, S. 268, die lediglich eine „viereckige Schanze“ auf dem Eichelberg erwähnt.

2 HStAS A 206 Bü 1455.

3 HStAS A 248 Bü 2545.

4 Manfred Rapp vermutet, dass ein Graben, der zwischen dem Ziegelweg in Ölbronn und dem Mühlgraben parallel zum dortigen Feldweg verläuft, sowie ein weiterer Grabenrest am westlichen Hangfuß des Aschbergs mit dem Landgraben zu identifizieren sein könnten (Auskunft per Mail am 25. April 2022).  -> geht das in Ordnung, Herr Rapp?

5 Vgl. Kapitel „Wolf Friedrich Löscher und die Entwicklung ab 1623“.

6 Haßpacher, Ölbronn, S. 192f.