Der Landgraben bei Münklingen
Entlang der Münklinger Gemarkungsgrenze biegt der Landgraben in einem rechten Winkel nach Nordosten ab…
Entlang der Münklinger Gemarkungsgrenze biegt der Landgraben in einem rechten Winkel nach Nordosten ab und läuft auf die Neuhauser Straße/K 1010 zu. Etwa 100 m nach dem Verlassen des Waldes endete er 1930 in einem Steinriegel und setzte sich, im Westen leicht überhöht, als Rain bzw. nur mehr Weg fort. 2013 wurde hier ein Teilstück des Grabens verfüllt und anschließend wieder hergestellt, generell ist das Denkmal in diesem Bereich durch einen Hofbetrieb aber relativ schlecht erhalten.1 Nördlich der Straße wendet sich der hier als Damm oberhalb eines Fußwegs verfolgbare Landgraben nach Osten. Goessler führte die hiesige Störung auf einen Kalkofen und einen Steinbruch zurück.2 Nach ca. 280 m knickt der Verlauf nach Nordosten ab und verläuft, wieder als Wall-Graben, entlang des Osthangs des Büchelbergs. Es fällt auf, dass der Landgraben hier unter verteidigungstechnischen Gesichtspunkten schlecht geführt wurde, da sich der Büchelberg und damit die Position des Feindes oberhalb der Befestigungsanlage befinden. Möglicherweise umging er damit die Gefahr, von einer Erweiterung der vielleicht schon damals existenten Steinbrüche auf dem Berg zerstört zu werden; oder aber die territoriale Grenzziehung war an dieser Stelle zu unflexibel, als dass ein strategisch sinnvollerer Verlauf über den höchsten Punkt hätte ausgeführt werden konnte. Zwischen Büchelberg und Münklingen befindet sich der „Kuppelzen“ auf dem eine Befestigungsanlage angenommen wird, bei der es sich um eine Warte zur Beobachtung des westlich des Grabens gelegenen Vorlandes gehandelt haben könnte. Aufgrund der guten Sichtbarkeit der Anlage vom Landgraben aus sowie einer Erwähnung im Jahr 1628 ging Goessler von einem Zusammenhang aus.3