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Gemeinde Lienzingen an Amt Maulbronn 1639

Der Lienzinger1 Schultheiß Hans Sidler2 begründet, warum er die Aufforderung zur Teilnahme an der württembergischen Huldigung nicht wahrgenommen hat. Aus seinem Schreiben geht hervor, dass unmittelbar nach dem Maulbronner3 Boten, der eine Teilnahme an der Huldigung untersagt hatte, ein Vaihinger4 Bote eintraf, der das Gegenteil forderte, weswegen der Schultheiß unter Anrufung Gottes die konkurrierenden Herrschaften darum bittet, sich untereinander zu einigen. Er weist abschließend noch darauf hin, dass fast niemand mehr in der Ortschaft lebe.

Lienzingen, [Juni 1639] (Ausfertigung)

Ein guotten Abendt, insonders
vorgeohter, wans ginstiger Her Vogt.
Die Schreiben hob ich von disem Botten
empfangen und ime wider geben.
Dan kain firttel Stundt ist der Maul-
bronner Bot bai mir gewest, aü dan
der Vaihinger Bot komen ist und alle
Schulthaisen vorbaitt5, das sich kainer
zu Vaihingen anmeldt. Darumb
hab ich die Schreiben nit angenomen
und bütte, auch den Heren wölle es
nit verdrislich6 auffnemen. Dan
üh bütte umb Gottes willen, die
Heren welle sich mitainannder
sellbst vergleichen und uns
arme Lait zufriden lasen, bis sie
mitainander ausgericht7 haben.
Dattum Lentzingen, Hans Südler.

Wan ich schon hot angnomen, ist
die Botten schon alda gewest.

Und üh dem Heren nit vorhalten8 kan, ist
nit mehr als noh ein bar volh, und ich und
main Magt im Flehen sindt noch unser 4 mi[??]
mitainander.


1 Lienzingen, Stadt Mühlacker PF.

2 Sidler (Südler, Siedler), Hans, Schultheiß in Lienzingen 1635–1661 (Pfeilsticker, Walther: Neues Württembergisches Dienerbuch. Band 2, Stuttgart 1963, § 2612).

3 Stadt Maulbronn PF.

4 Stadt Vaihingen an der Enz LB.

5 Bedeutung: „vorbaitt“ = vorwarf, beschuldigte.

6 Bedeutung: „verdrislich“ = missgünstig, übelwollend, Groll hegend.

7 Bedeutung: „mitainander ausgericht“ = untereinander abgesprochen, zu einem gemeinsamen Entschluss gekommen.

8 Bedeutung: „vorhalten“ =verschweigen.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 502 Bü 56, Nr. 2, Anlage Nr. 1
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.