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Der Landgraben bei Maulbronn und Knittlingen

Zur Annahme, dass der Landgraben der Gemarkungsgrenze Maulbronn/Knittlingen entspricht, passen sowohl die oben…

Zur Annahme, dass der Landgraben der Gemarkungsgrenze Maulbronn/Knittlingen entspricht, passen sowohl die oben zitierte Beschreibung Löschers als auch die Befunde auf der Reichshalde, einem nach Südwesten vorspringenden Bergsporn nördlich des Elfinger Hofs. Auf dieser befindet sich eine 9-10 x 16-19 m messende Redoute in prominenter Lage mit weitem Ausblick und gleichzeitig guter Einsehbarkeit. Auf der Südflanke der Reichshalde zieht ein bisher nicht zu deutender, der Gemarkungsgrenze entsprechender Wallgraben hinauf, der nach Westen wohl seine Fortsetzung als heute stark ausgeprägte Bearbeitung der Südkante des Sporns, auf dem sich auch die Reste einer vorgeschichtlichen Befestigung befinden, findet. Es liegt nahe, dass sowohl Redoute als auch Graben als Teil des Württembergischen Landgrabens, möglicherweise der Arbeiten Löschers 1624, gesehen werden müssen. Eine spätere Wiedernutzung als Vor- bzw. Signalposten durch das Eppinger-Linien-System, wie Morrissey/Müller 2012 vermutet, ist naheliegend. Sowohl im Dreißigjährigen als auch im Pfälzischen Erbfolgekrieg hätte sich die Stelle jedenfalls hervorragend geeignet, um durch Feuerzeichen oder akustische Signale das württembergische Hinterland vor aus westlicher Richtung herannahenden Truppen warnen.1

Von der Reichshalde verlief der Landgraben analog zur Gemarkungsgrenze vielleicht weiter in nordöstliche Richtung entlang des Hangs des Buchwalds zur Knittlinger Steige. Unmittelbar westlich dieser befindet sich oberhalb des Hangs eine Redoute. Auf der gegenüberliegenden Seite soll sich eine weitere befunden haben, von der jedoch nichts erhalten ist.2

Unmittelbar nordwestlich der erhaltenen setzt heute ein Steinbruch an, dem offenbar ein an der Nordecke der Redoute in Richtung Nordwesten abgehender Wall von heute nur noch etwa 10 m Länge zum Opfer gefallen ist. Laut der Oberamtsbeschreibung war die Redoute an den Landgraben angebunden.3 Demnach könnte es sich dabei um den Rest der seit der Reichshalde nicht mehr sicher nachvollziehbaren Linienbefestigung handeln. Denkbar wäre auch, dass dort der Landgraben parallel zur Steige den Hang hinab führte, um wenig nördlich im Gewann Steig/Stocken an den dort wieder nachweisbaren Verlauf anzusetzen.4 Warum der Landgraben nicht weiter oberhalb der Hangkante gen nördlichem Weissachtal geführt wurde, muss offenbleiben. Vielleicht diente die Anlagenführung entlang des unteren Waldrandes der Abstandhaltung des Feindes, der sich zunächst durch den Wallgraben und dann den Hang hinauf arbeiten musste, währenddessen er Beschuss von oben ausgesetzt war.


1 Morrissey, Christoph/Müller, Dieter: Wallanlagen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Atlas archäologischer Geländedenkmäler in Baden-Württemberg Band 2/Heft 27. Hg. vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Stuttgart 2012, S.96-102.

2 Weisert, Karl: Knittlingen. Geschichte einer Stadt. Stuttgart 1968, S. 130.

3 Königliches statistisch-topographisches Bureau (Hg.): Beschreibung des Oberamts Maulbronn. Stuttgart 1870, S. 248.

4 Gleichzeitig wäre damit eine Funktion ähnlich der eines – wenn auch einseitigen – Zangentores, welches den Reisenden – oder auch den Angreifenden – auf der Knittlinger Steige leitet und den Durchgang zwischen den beiden Redouten vorgibt, gegeben. Leider finden sich im Gelände keinerlei weiteren Wallgrabenreste. Möglicherweise verfügte auch die zweite Redoute über einen entsprechenden Wallannex.